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   BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20   

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https://dejure.org/2020,25674
BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20 (https://dejure.org/2020,25674)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2020 - 3 StR 154/20 (https://dejure.org/2020,25674)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 3 StR 154/20 (https://dejure.org/2020,25674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Darstellung in den Urteilsgründen); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (dauerhafte Grunderkrankung; Aktualisierung der die Schuldfähigkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 20, 21 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 223, 52 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 72 StGB, §§ 63, 64, 66 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen der Voraussetzung der Maßregel bzgl. Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung mit teilweise paranoiden Wesenszügen; Schwere Brandstiftung in Tateinheit mit ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen der Anordnung; Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmen der Voraussetzung der Maßregel bzgl. Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung mit teilweise paranoiden Wesenszügen; Schwere Brandstiftung in Tateinheit mit ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten bedarf es einer konkretisierenden Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte Beeinträchtigung bei Begehung der Tat auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Denn es reicht aus, dass der Zustand der Grunderkrankung - wie hier - dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8 f.).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB bedingt die Aufhebung der unterbliebenen Anordnung nach § 63 StGB auch die Aufhebung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, NStZ 1998, 35; vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633, 634; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203 Rn. 27).
  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Denn es reicht aus, dass der Zustand der Grunderkrankung - wie hier - dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8 f.).
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei bei der Beurteilung des Eingangsmerkmals der "schweren anderen seelischen Abartigkeit' (§§ 20, 21 StGB) nicht isoliert auf die bei dem Angeklagten vorliegende Persönlichkeitsstörung abgestellt, sondern ist in einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung davon ausgegangen, die bei dem Angeklagten vorliegende Persönlichkeitsstörung beeinträchtige sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154).
  • BGH, 14.01.2009 - 2 StR 565/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Denn es reicht aus, dass der Zustand der Grunderkrankung - wie hier - dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8 f.).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB bedingt die Aufhebung der unterbliebenen Anordnung nach § 63 StGB auch die Aufhebung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, NStZ 1998, 35; vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633, 634; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203 Rn. 27).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07

    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang;

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20
    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB bedingt die Aufhebung der unterbliebenen Anordnung nach § 63 StGB auch die Aufhebung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, NStZ 1998, 35; vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633, 634; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203 Rn. 27).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) unterliegt schon deshalb der Aufhebung zum Vorteil des Beschuldigten (§ 301 StPO), weil zwischen ihr und der Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB eine rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 495/20, StV 2021, 426 f.; Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hat wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB ebenfalls keinen Bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20, juris Rn. 11 (insoweit in NStZ-RR 2021, 9 f. nicht abgedruckt), und vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    cc) Erweist sich somit die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als rechtsfehlerhaft, so entzieht dies zugleich der vom Landgericht daneben angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB die Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 324/20; vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 30.05.2023 - 6 StR 173/23

    Besonders schwere Vergewaltigung; Anordnung der Unterbringung in einem

    Auch mit Blick darauf, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht das Verbot der Schlechterstellung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus durch das neue Tatgericht nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn 15).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 147/21

    Doppelverwertungsverbot

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht entgegensteht, dass nur er Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn. 15 und vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18 Rn. 20).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 324/20

    Schuldunfähigkeit; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hat wegen der rechtlichen Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB ebenfalls keinen Bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 Rn. 14 mwN).
  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass eine Mitwirkung eines Suchtmittelkonsums an einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit die Unterbringung nach § 63 StGB nicht ausschließt (st. Rspr, vgl etwa BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98 -, BGHSt 44, 369-376 juris; Fischer a.a.O. § 64 Rn. 19).
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